P A L A O R O   I H R    M A L E R

Erfahrung + Fortschritt = (verpflichtet) Palaoro

Impressum /AGB /DSGVO

PG Beschichtungs GmbH

Bundesstrasse 63

6973 Höchst

Österreich

Tel.: +43 5578 – 73440

Fax: +43 5578 – 73440 4

e-Mail: team@palaoro.com

www.palaoro.com

www.palaoro.at

www.palaoro.ch

Geschäftsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Verantwortlich ist die Palaoro GmbH / genannt Palaoro

Umsatzsteueridentifikationsnummer: UID ATU 45206003


















Wichtiger Hinweis:

Die Inhalte externer Websites, die über Hyperlinks von dieser Website aus erreicht werden können oder die auf diese Seite verweisen, sind fremde Inhalte, auf die Palaoro keinen Einfluss hat und für die wir keinerlei Gewähr oder Haftung übernehmen. Alle Daten innerhalb der Palaoro  - Domain sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden.

AGBs: Stand 20.11.2019

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Maler Firma Palaoro, nachfolgend Palaoro genannt, regeln die Geschäftsbeziehungen und sind gültig, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Eine Auftragserteilung enthält die stillschweigende Anerkennung der AGB. Palaoro behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Vorgenommene Änderungen treten 30 Tage nach erfolgter Mitteilung in Kraft. 

2. Abschluss und Gültigkeit

Das Angebot wird durch die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung rechtskräftig. Der Umfang und die Ausführungen werden durch die Auftragsbestätigung bestimmt.

Bei Auftragsvergaben zwischen Unternehmern gilt die ÖNORM B 2110 als vereinbart.

Das Angebot von Palaoro ist auch ohne Auftragsbestätigung für die Abrechnung und Ausführung gültig

3. Preise

Bei den angebotenen Preisen sind Mehrwertsteuer, Transport und weitere

Spesen nicht eingeschlossen. Diese werden separat ausgewiesen und

zusätzlich in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben falsche Preise und

Spezifikationen infolge Tipp-, Übertragungs- oder sonstige Fehler, sowie

Preis- und Modelländerungen durch die Hersteller. Preisanpassungen bis

zu 10% rechtfertigen keine vorzeitige Vertragsauflösung. Bei vor Ort

Einsätzen wird die Fahrzeit wie Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Nebenkosten

wie Bestellungen und Abklärungen mit Providern sowie Kleinmaterialien, Maschineneinsatz

und Werkzeugeinsatz werden separat in Rechnung gestellt. Die

Preise verstehen sich in EUR Währung. 

Für die Rechnungslegung und Zahlung gilt die ÖNORM 2010 als vereinbart.

4. Lieferung und Leistungen

Leistungen und Leistung erfolgen in Österreich, Deutschland Schweiz und Lichtenstein . Der

Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt des Versandes oder Leistung. Der Kunde ist für Behandlungen oder der Wartung verantwortlich.

Wir weißen darauf hin das alle Leistungen von Palaoro begutachtet werden und

ordnungsgemäß Gewartet werden müssen. Der Kunde hat auch eine gültige Versicherung

Bei Auftragsvergaben zwischen Unternehmern gilt die ÖNORM B 2110 als vereinbart.


5. Liefertermin und Versand

Die publizierten Leistungen richten sich nach dem aktuellen Informationsstand.

Terminüberschreitungen berechtigen nicht für Schadenersatz,

Preisminderung oder Vertragsrücktritt.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen gegen Rechnung sind, wenn nicht anders vermerkt, innerhalb

von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Wird der Zahlungstermin

nicht eingehalten, schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit

ohne besondere Mahnung einen Verzugszins von 5%. Die Zahlung

des Verzugszinses entbindet nicht von der vertragsgemäßen Bezahlung

der Leistungen. Für die Rechnungslegung und Zahlung gilt die ÖNORM 2010 als vereinbart.

7. Verrechnung

Forderungen und Gegenansprüche des Kunden dürfen nur bei schriftlicher

Zustimmung von Palaoro verrechnet werden. 

Für die Rechnungslegung und Zahlung gilt die ÖNORM 2010 als vereinbart.

8. Ansätze von Wartungs-/ Unterhaltsverträgen

Palaoro ist berechtigt, diese Ansätze jeweils auf den Beginn eines neuen

Vertragsjahres an Kostensteigerungen wie Lohn- und Materialkosten,

Steuern, Abgaben und dergleichen anzupassen.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich allfälliger

Mahnspesen und Verzugszinsen besteht auf allen Produkten ein Eigentumsvorbehalt

zugunsten von Palaoro. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis

zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts am Geschäftsdomizil / Wohnort.

10. Geheimhaltung

Beide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht

bleibt auch über eine allfällige Änderung oder Auflösung vertraglicher

Bedingungen hinaus bestehen.

11. Garantie

Für Ausführung gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen

Herstellers. Sind bei einer Installation Bohrungen, Durchbrüche oder

Spitzarbeiten notwendig, so hat der Kunde dem Palaoro die notwendigen

aktuellen Pläne bzw. Informationen über zu übergeben.

Für Schäden oder Folgeschäden, welche infolge fehlenden

oder falschen Angaben entstehen, übernimmt Palaoro keine Haftung.

Bei unsachgemäßer Behandlung oder nicht eingehaltener Wartung entfällt jede Garantie oder Gewährleitung

12. Personaleinsatz

Palaoro setzt für die auszuführenden Arbeiten den jeweiligen Anforderungen

entsprechendes internes oder, in Ausnahmefällen, externes Personal ein.

Der Kunde verpflichtet sich, keine aufgrund dieses Dienstverhältnisses

direkt oder indirekt tätigen Mitarbeiter aktiv oder passiv abzuwerben. Bei

Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in der Höhe eines brutto

Halbjahreslohnes des abgeworbenen Mitarbeiters fällig. Das Leisten der

Konventionalstrafe ersetzt nicht die Realerfüllung. Diese Vereinbarung hat

Gültigkeit während der Dauer des Vertragsverhältnisses und 2 Jahre über

dessen Auflösung hinaus.

13. Einsatzzeiten und Zuschläge

Die regulären Öffnungszeiten sind bei Palaoro wie folgt festgelegt:

- Werktags 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr

Bei Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, kommen außerhalb

der regulären Arbeitszeit folgende Zuschläge zur Anwendung:

Zuschlag von 50%:

- An Werktagen 18.00 - 22.00 und 06.00 - 08.00 Uhr

- an Samstagen 06.00 - 22.00 Uhr

Zuschlag von 100%:

- An Werktagen 22.00 – 06.00 Uhr

- An Samstagen 22.00 – 24.00 Uhr

- Sonn- und allgemeinen Feiertagen

Der Einsatz von technischen Geräten sowie sämtliche notwendigen

Fremdleistungen sind nicht in den Arbeitskosten enthalten und

werden zusätzlich verrechnet. Der Einsatz von Spezialfahrzeugen, Servicewagen, Steigern

oder Transportern werden separat in Rechnung gestellt.

14. Urheberrechte

Palaoro verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen ohne Einverständnis des

Kunden weder Dritten zu übergeben, noch ihnen die Möglichkeit zu geben,

darin Einblick zu nehmen. Palaoro gibt dem Kunden bei der Vertragsauflösung dessen Daten und Unterlagen zurück.

15. Haftung

Jede die Garantieleistung übersteigende vertragliche oder außervertragliche

Haftung, insbesondere diejenige für so genannte Folgeschäden oder

indirekte Schäden, ist gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Der

Haftungsausschluss gilt nicht für absichtliche und grobfahrlässig zugefügte

Schäden. In jedem Fall ist die Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf

die Höhe der Versicherungssumme beschränkt.

Ist im Gebäude Asbest in irgendwelcher Form vorhanden, ist es Aufgabe

des Auftraggebers, Palaoro darauf hinzuweisen. Mehrkosten für die fachgerechte

Entsorgung gehen zu Lasten des Kunden. Für Probleme, welche im

Zusammenhang mit Asbeststoffen entstehen, kann Palaoro nicht haftbar

gemacht werden.

16. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Vereinbarung gegen geltendes Recht verstoßen, wird

dadurch nicht der gesamte Vertrag nichtig. Die nichtigen Klauseln werden

durch sinngemäße, konforme ersetzt.

17. Allgemeine Vertragsbestimmungen

Gerichtsstand ist Bregenz

EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG:

VERTRAG, Vereinbarung über eine

Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO

Der Verantwortliche & Der Auftragsverarbeiter: Palaoro GmbH

PG Maler GmbH

PG Beschichtungs GmbH

Bundesstraße 63

6973 Höchst

(im Folgenden Auftraggeber)   (im Folgenden Auftragnehmer)

GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben:

Malerarbeiten jeglicher Art, Spachtelarbeiten, Brandschutz oder Böden

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet: Alle notwendigen Daten zur

Ausübung der durchzuführenden Arbeiten (Kontaktdaten, Vertragsdaten,

Verrechnungsdaten)

Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: Kunden,

Interessenten, Lieferanten, Ansprechpartner, Beschäftigte

DAUER DER VEREINBARUNG:

Unbefristete Laufzeit

Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien

jederzeit gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus

wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse

ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu

verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des

Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den

Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu

verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des

Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.

Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der

Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur

Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen

Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die

Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten

Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim

Auftragnehmer aufrecht.

Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen

Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32

DSGVO ergriffen hat.

Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen,

damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel ll der

DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit,

Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb

der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber

alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den

Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn

irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält,

hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber

weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art

32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen

von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde,

Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende

Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten

hat.

Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung

genannten Verpflichtungen notwendig sind.

Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle

Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten.

In dessen Auftrag zu vernichten.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der

Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen

Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

4. ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG

Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.

5. SUB-AUFTRAGSVERARBEITER

Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen.

Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-

Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen

kann. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen Im Sinne des Art

28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der

Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer

auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen

Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem

Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.

6.PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Die gelieferten bzw. übermittelten Daten vom Auftraggeber an den

Auftragsverarbeiter sind in einwandfreiem Zustand. (Einwilligungen, Freigaben, ...)

Kundendaten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer direkten die jeweiligen

Sub-Auftragsverarbeiter weitergeleitet.